Studienteilnahme

Studienteilnahme

Die Behandlungsergebnisse bei bösartigen Tumoren konnten in den letzten Jahren erheblich verbessert werden. Voraussetzung für die Neuzulassung von Medikamenten sind klinische Studien.

Neben den gängigen Behandlungsmethoden mit zugelassenen Arzneimitteln und leitlinienbasierten Therapiekonzepten haben Patienten und Patientinnen die Möglichkeit, an klinischen Studien teilzunehmen. Klinische Studien sind zwingend notwendig, um Fortschritte in der Krebsbehandlung zu erreichen. Zudem sind sie essenziell, um für Patienten und Patientinnen die besten und effektivsten Therapiestrategien entwickeln zu können. Eine Teilnahme an klinischen Studien kann von Vorteil sein (Qualitätsmerkmal & Prognosefaktor). Sprechen Sie in Ihrem individuellen Fall mit Ihrem behandelnden Arzt/ Ihrer behandelnden Ärztin über aktuelle Studien!


Vorteile einer Studienteilnahme

  • noch intensivere Betreuung und Überwachung
  • d. R. Behandlung nach neuesten Therapiekonzepten
  • wichtiger Beitrag für andere Frauen und die Wissenschaft. Denn je umfangreicher die Datenlage, desto höher der Aussagegehalt und Erkenntnisgewinn der Studie und die sich anschließenden Optimierungen der Therapie.

Gründe gegen eine Studienteilnahme

Gründe gegen eine Studienteilnahme können im Studienprotokoll festgelegte Ein- und Ausschlusskriterien darstellen. Diese dienen der genauen Eingrenzung der beteiligten Patientengruppe und auch als Sicherheitsmaßnahme für die Patientin. Liegen bestimmte Begleiterkrankungen vor, kann eine Studienteilnahme ausgeschlossen werden.


Rechte und Pflichten bei einer Studienteilnahme

Rechte
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sind Patientinnen und Patienten während der klinischen Prüfung gegen mögliche Gesundheitsstörungen, die die Therapie hervorruft, versichert. Dies schließt eine adäquate Behandlung der Gesundheitsstörungen mit ein.

Pflichten (um Versicherungsschutz zu erhalten)
Andere medizinische Behandlungen dürfen nur nach Zustimmung des Prüfarztes erfolgen (außer in Notfallen). Im Falle von Gesundheitsschäden müssen alle zweckmäßigen Maßnahmen zur Aufklärung der Ursache und des Umfangs sowie zur Minderung des Schadens getroffen werden. Die behandelnden Ärzte, Kranken- oder Sozialversicherer können auf Verlangen des Patientenversicherers beauftragt werden, Berichte über den Gesundheitsschaden zu erstellen und diese auch zur Auskunftserteilung zu ermächtigen.


Was passiert mit meinen persönlichen Daten?

Persönliche Daten und Informationen aus Ihren Krankenunterlagen geben Auskunft über den Verlauf der Erkrankung und über bestimmte Untersuchungsergebnisse. Diese werden im Rahmen der wissenschaftlichen Untersuchung in pseudonymisierter Form aufgezeichnet und unter Einhaltung der strengen Datenschutzgesetze ausgewertet.


Kann ich meine Studienteilnahme widerrufen?

Einen Widerruf der Studienteilnahme können Sie jederzeit vornehmen, da eine Studienteilnahme eine freiwillige und individuelle Entscheidung ist und dies auch nach gegebener Zustimmung bleibt. Sie müssen bei einem Studienabbruch keinerlei Behandlungsnachteile fürchten.